Lockerungen

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Der Soziale Lockdown wird Stück für Stück "entschärft". Hier eine Zusammenfassung der Lockerungen:

 logoNeue Verordnung: Freiluftsport kann ab 7. Mai auch in Gruppendurchgeführt werden, 07.05.2020

 

 

 logoSenat kündigt weitere Lockerungen für den organisierten Sport an, 19.05.2020

 

 

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 Allgemeinverfügung zur Öffnung von Freiluftsportanlagen für den Publikumsverkehr, 6.5.2020

 

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Nach Maßgabe der Sportministerkonferenz und in Abstimmung mit dem DOSB​ ist der Sport- und Trainingsbetrieb in ganz Deutschland ab sofort wieder erlaubt, wenn die Sportangebote ​

- an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,​

- sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter), ​

- kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele, ​

- die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden, ​

- die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben, ​

- Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden, ​

- eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt ​

- die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird, ​

- Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden, ​

- keine Zuschauer zugelassen werden. ​

 

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