Der Soziale Lockdown wird Stück für Stück "entschärft". Hier eine Zusammenfassung der Lockerungen:
Neue Verordnung: Freiluftsport kann ab 7. Mai auch in Gruppendurchgeführt werden, 07.05.2020
Senat kündigt weitere Lockerungen für den organisierten Sport an, 19.05.2020
Allgemeinverfügung zur Öffnung von Freiluftsportanlagen für den Publikumsverkehr, 6.5.2020
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Nach Maßgabe der Sportministerkonferenz und in Abstimmung mit dem DOSB ist der Sport- und Trainingsbetrieb in ganz Deutschland ab sofort wieder erlaubt, wenn die Sportangebote
- an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
- sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
- kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
- die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
- die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
- Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
- eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt
- die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
- Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
- keine Zuschauer zugelassen werden.